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Integrationsfachdienst
Ansprechpartner und Adressen:

Koordination

Karin Zelinsky
Assessorin
Springergäßchen 14
86152 Augsburg
Tel. 0821/3204-187
Fax: 0821/3204-248
E-Mail: zelinsky.k@diakonie-augsburg.de

Für die Stadt Augsburg
Christine Schlüter
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Springergäßchen 14
86152 Augsburg
Tel. 0821/3204-240
Fax: 0821/3204-248
E-Mail: schlueter.c@diakonie-augsburg.de

Für die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg
Elke Uffinger
Dipl. Pädagogin (Univ.)
Springergäßchen 14
86152 Augsburg
Tel. 0821/3204-241
Fax: 0821/3204-248
E-Mail: uffinger.e@diakonie-augsburg.de

Für die Stadt Kaufbeuren und den Landkreis Ostallgäu
Daniela Stark
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Kaiser-Max-Straße 4
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341/81050
Fax: 08341/7653
E-Mail: stark.d@diakonie-augsburg.de

Der Integrationsfachdienst ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung rund um das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“. Er ist Ansprechpartner für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Der Berufsbegleitende Dienst ist Teil des Integrationsfachdienstes Schwaben IFD. Das Diakonische Werk bietet diesen Dienst im Auftrag des Integrationsamtes Schwaben für die Stadt und den Landkreis Augsburg, die Stadt Kaufbeuren sowie für die Landkreise Aichach-Friedberg und Ostallgäu an.
Schwerpunkt der Arbeit ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen aller Behinderungsarten zu erhalten und Fragen zu beantworten, wenn es Probleme am bestehenden Arbeitsplatz gibt. Dazu gehört die Information über gesetzliche Regelungen und finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten sowie um ganz praktische Fragen zur Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes. Chefs und Kollegen werden von den Mitarbeiterinnen des Dienstes über konkrete Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit eines Menschen aufgeklärt.
Die Einsätze des Berufsbegleitenden Dienstes gehen von einer kurzfristigen Beratung bis zu einer regelmäßigen intensiven Betreuung. Gearbeitet wird nach einem ganzheitlichen Unterstützungsmanagement, das nach Absprache unter anderem auch die Familienmitglieder des behinderten Arbeitnehmers mit einbezieht. Bei all diesen Aufgaben nimmt der Berufsbegleitende Dienst immer eine vermittelnde, neutrale Position ein und vertritt die Interessen beider Seiten. Beraten werden Familienbetriebe genauso wie große Industrieunternehmen.

Zu individuellen Beratung und Unterstützung bieten wir an:
  • Einzelgespräche
  • Gespräche mit Angehörigen
  • Gespräche mit dem Arbeitgeber und den betrieblichen Helfergruppen, Betriebsbesuche
  • Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes
Unsere Aufgabe als Integrationsfachdienst für berufliche Begleitung sind im ß 110 SGB IX geregelt. Diese Dienstleistung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfrei. Er unterliegt dem Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch. Danach besteht Schweigepflicht über alle bekannt werdenden persönlichen und betrieblichen Verhältnisse.

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