Erstattungsfähige Leistungen durch die Krankenkasse
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Abrechnung der Leistungen mit Krankenkassen, z.B.: Injektionen, Verbandwechsel,Wundversorgung, An/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Medikamentengabe, Blutzuckermessen, Anleitung zur Behandlungspflege
Erstattungsfähigen Leistungen durch die Pflegeversicherung
- Abrechung der Leistungen mit Pflegekassen bei vorhandener Pflegestufe oder als Privatleistung, z.B.: Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An-/Auskleiden, Mobilisation, Lagern, Inkontinenzversorgung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Einkaufen
- Beratungsbesuche nach §37.3 der Pflegestufen I bis III
- Besonderes Betreuungsangebot §45 SGBXI
- Gruppen- und Einzelbetreuung
- Betreuungsgruppe einmal wöchentlich
- Verhinderungspflege, z.B.: bei Krankheit oder Urlaub der Angehörigen
Sonstige Leistungen
- Kostenlose, unverbindliche Beratung zu allen Fragen der häuslichen Pflege
- 24-stündige Erreichbarkeit
- Vermittlung von Leistungen bei Bedarf, wie z.B.: Fußpflege, Friseur, Essen auf Rädern, Krankengymnastik, Hausnotruf